Auskunftssperre

Auskunftssperre

Da verschiedene Institutionen persönliche Daten durchaus auch an Dritte weitergeben, kann es unter Umständen sinnvoll sein, bei diesen eine Auskunfts- bzw- Übermittlungssperre zu erwirken. Hierfür musst du in einem Antrag bei der zuständigen Stelle (meist Einwohnermeldeamt)Die Auskunftssperre gilt nicht der Datenübermittlung an andere Behörden oder sonstige öffentliche Stellen. Jedoch ist es dann Dritten nicht mehr möglich durch eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt deine Adresse etc. zu erfragen.

Bei allen Auskunftsersuchen wirst du angeschrieben und kannst selber entscheiden, ob die Bekanntgabe deiner Wohnanschrift eine Gefährdung für dich zur Folge haben könnte.Eine solche Auskunftssperre ist zeitlich begrenzt, meist für ein Jahr, kann aber durch einen Antrag, den du rechtzeitig stellen und begründen musst, verlängert werden.
Auch hier musst du dein Anliegen mit Gründen belegen. Vielleicht ist es möglich, das dir deine Therapeutin, Ärztin, Anwältin ein solches Schreiben ausstellt.

Da du ja auch zu anderen Gelegenheiten z.B. deine Wohnanschrift ect. angeben musst, kannst du auch dort jederzeit mitteilen, das du eine Auskunftssperre an Dritte wünschst.

Dies gilt etwa bei Telefonanbietern, Krankenkasse, Vermieter, Ämter (Arbeitsamt, Sozialamt, Bafögamt etc.). Auch andere Stellen solltest du informieren, wenn du diesen Schritt zu deiner persönlichen Sicherheit unternimmst.

Für den Fall, das du umziehen wirst und einen Nachsendeantrag bei der Post stellst, solltest du vorher überprüfen, an wenn die Post dann dein neue Adresse weitergibt, da auch die Post im Falle eines Nachsendeantrages Daten automatisch an Dritte übermittelt.

Jemand der dich wirklich finden will, schreckt nicht davor zurück, auch auf anderen Wegen zu versuchen, deine Wohnanschrift heraus zu finden.


Eine weitere Möglichkeit wäre, dir ein Postschließfach zuzulegen, so dass du dieses als Postadresse angeben kannst. Oder deine Post lagern zu lassen und diese dann selber beim Postamt abzuhohlen, was jedoch nicht überall möglich ist.


Auch immer möglich, deine Post an eine andere Adresse weiterzuleiten oder aber diese Adresse als solche anzugeben. Dabei solltest du aber bedenken, ob die Adresse, die du angibst nicht eventuell zu dir zurückverfolgt werden kann oder du dadurch Freunde oder Orte,  die für dich wichtig sind, preisgibst und somit diese gefährdest.