Montag, 5. November 2012

Hilfe und Unterstützung


Hilfe und Unterstützung


Beratung / Beratungsstellen
ambulante Therapie
stationäre Therapie
Selbsthilfegruppen

soziales Umfeld

Netzwerk
Internet

das persönliche Budget

Kosten für Rechtsberatungen: Beratungsschein und Prozesskostenhilfe
Beratung und Rechtsbeistand
andere Möglichkeiten zur (finanziellen) Unterstützung



Du hast das Recht, dir Hilfe und Unterstützung zu holen und diese anzunehmen!



Beratung / Beratungsstellen:

Beratungsstellen gibt es in jeder größeren Stadt, die meisten sind auch telefonisch und teilweise auch per email zu erreichen. Eine bundesweit arbeitender Verein ist Wildwasser.
In vielen größeren Städten gibt es unabhängige Beratungsstellen speziell für Mädchen und Frauen, aber auch für Männer, die dir Hilfe, Begleitung oder Unterstützung geben können. Viele davon sind auch telefonisch oder per email zu erreichen. Einige bieten auch Online-Beratung an.

http://www.wildwasser.de/
hat in vielen Bundesländern Beratungsstellen zum Thema sexualisierte Gewalt.

http://www.tauwetter.de/
bietet Beratung speziell für Jungen und Männer an.

http://www.frauen-gegen-gewalt.de/


ambulante Therapie:

auf den folgenden HP´s findest du Therapeuten bundesweit:

www.degpt.de/therapeutensuche
www.psychotherapiesuche.de
www.emdria.de
www.dpv-psa.de
www.agkb.de
www.traumatherapie.de
auf dieser HP findest du sehr viele Informationen zum Thema Traumatherapie. Unter anderem auch Finanzierungsmöglichkeiten einer ambulanten Therapie und welche Verfahren im Rahmen einer Traumatherapie eingesetzt werden können.

www.thuetz.de/hilfefinden
hier findest du auch eine bundesweite Liste mit Ergotherapeutinnen die eine Zusatzqualifikationen für die Arbeit mit traumatisierten Menschen haben

stationäre Therapie:

Eine stationäre Therapie ist eine mehrere Wochen am Stück oder auch im Intervall stattfindende Therapie. Meistens sind es Psychosomatische Fachkliniken oder spezielle Traumakliniken, die diese Therapien anbieten. Der Kostenträger kann die Krankenkasse oder auch der Rentenversicherer sein. Dies ist von Klinik zu Klinik, aber auch von deiner individuellen Situation abhängig. Die meisten Kliniken erklären auf ihrer Homepage, wer die Kosten der Behandlung übernimmt und wie man diese beantragen kann.
Unter:   www.vielfalt-info.de   findest du eine Liste mit Kliniken, die spezielle Angebote zum Thema Traumatherapie haben. Noch mehr zu diesem Thema findest du auf der  Linkseite.



Selbsthilfegruppen

Selbthilfegrppen können ein guter Ort für Austausch mit anderen sein.

Selbsthilfegruppen gibt es in vielen Regionen. Adressen und Ansprechpartner können dir sicher Beratungsstellen in deiner Nähe nennen oder du suchst einfach mal im Netz danach.

Unter dem folgenden Link findest du Informationen zur Finanzierung und deren rechtlichen Grundlage, falls du eine Selbsthilfegruppe gründen möchtest:

Gemeinsame Empfehlung zur Förderung der Selbsthilfe gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 6 SGB IX



soziales Umfeld

Netzwerk

Internet

Im Internet findet sich eine Menge, das reicht von Onlineberatung bis zu HPs mit Informationen, Links, Foren oder Chats... Um diese zu finden, gib in eine Suchmaschiene (z.B. Google)den Begriff oder die Begriffe ein, wonach du suchst.

HPs sind Seiten im Internet, erstellt von Privatpersonen, Beratungsstellen oder anderen Anbietern.

Ein Link ist eine Adresse zu einer bestimmten Seite im Internet, über den du dorthn gelangst, entweder weil er mit der Seite verknüpft ist und du diesen nur anklicken musst oder aber du gibt ihn in die Suchleiste ein.

Ein Forum ist eine Internetplattform, wo du andere treffen kannst, um dich z.B. mit diesen auszutauschen.

Ein Chat ist ein virtueller Raum, um sich zu treffen und direkt miteinander zu kommunizieren. Oftmals an ein Forum angeschlossen.



das persönliche Budget


Das Persönliche Budget ist eine Leistungsform nach § 17 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX), bei der behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen von den Leistungsträgern eine Geldleistung erhalten. Mit diesem Budget bezahlen sie die Aufwendungen, die zur Deckung ihres persönlichen Hilfebedarfs erforderlich sind. Dem liegt das Prinzip zugrunde, das niemand wegen Art und Schwere seiner Behinderung oder wegen des Umfangs der von ihm benötigten Leistungen ausgegrenzt werden soll.

Persönliche Budgets können grundsätzlich für alle Leistungen zur Teilhabe statt Dienst- und Sachleistungen bewilligt werden können. Leistungen zur Teilhabe umfassen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe im Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft. Auch Einmalzahlungen sind möglich. Unterschieden wird zwischen dem einfachen Persönlichen Budget, bei dem nur ein Leistungsträger zuständig ist und dem sogenannten trägerübergreifenden Persönlichen Budget, bei dem mehrere Leistungsträger unterschiedliche Teilhabe- und Rehabilitationsleistungen in einem Budget erbringen.

Folgende Leistungsträger können bei einem Persönlichen Budget beteiligt sein:
• Krankenkasse,
• Pflegekasse,
• Rentenversicherungsträger,
• Unfallversicherungsträger,
• Träger der Alterssicherung der Landwirte,
• Träger der Kriegsopferversorgung/-fürsorge,
• Jugendhilfeträger,
• Sozialhilfeträger,
• Integrationsamt sowie
• Bundesagentur für Arbeit


Grundsätzlich sieht das Gesetz vor, das Persönliche Budget als Geldleistung auszuzahlen. Welche Leistungen im Rahmen eines persönlichen Budgets in Anspruch genommen werden können, wird in einer vorher abgestimmten Zielvereinbarung geregelt. Voraussetzung für die Bewilligung von Leistungen zur Teilhabe in Form des Persönlichen Budgets ist zunächst der Antrag. Anträge auf Persönliche Budgets können bei den oben genannten Leistungsträgern gestellt werden. Darüber hinaus können auch Anträge bei den gemeinsamen Servicestellen www.reha-servicestellen.de der deutschen Rentenversicherung gestellt werden.
Als Expertinnen und Experten in eigener Sache sollen die Budgetnehmer selbst entscheiden, welche Hilfen für sie am besten sind und welcher Dienst und welche Person zu dem von ihnen gewünschten Zeitpunkt eine Leistung erbringen soll. Diese Wahlfreiheit entspricht dem Prinzip der Selbstbestimmung behinderter Menschen.

www.einfach-teilhaben.de/Finanz_Leistungen/Pers_Budget

Gesetzesgrundlage für das persönliche Budget

Der Umgang der einzelnen Leistungsträger mit dem Persönlichen Budget kann sehr unterschiedlich sein. Es ist sinnvoll, sich vor der Antragstellung beraten zu lassen. Eine Beratung zum Persönlichen Budget bieten auch viele Beratungsstellen aus dem Bereich sexualisierte Gewalt an.



Kosten für Rechtsberatungen: Beratungsschein und Prozesskostenhilfe

Beratung und Rechtsbeistand:

www.deutsche-opferhilfe.de


Sozialverband VdK Deutschland e.V.
Wurzerstraße 4 a, 53175 Bonn
Telefon: 02 28/8 20 93-0
Telefax: 02 28/8 20 93-43
kontakt@vdk.de


Weißer Ring e. V.
Bundesgeschäftsstelle, Weberstraße 16, 55130 Mainz
Telefon: 06131 / 83 03-0
Telefax: 06131 / 83 03-45
info@weisser-ring.de
www.weisser-ring.de

Bundesweites Info-Telefon: 01803 - 34 34 34 (0,09 € pro Minute)


UPD (Unabhängige Patientenberatung Deutschland)
kostenfreies bundesweites Beratungstelefon:
08000117722 (Mo-Fr 10-18 Uhr)
www.unabhaengige-patientenberatung.de


http://www.rue94.de
Homepage einer Anwältinnenkanzelei mit vielen Informationen/Texten zum Thema Opferrechte


andere Möglichkeiten zur (finanziellen) Unterstützung

Es gibt ein Vielzahl von Stiftungen. Einige unterstützen auch Einzelpersonen.
www.stiftungen.org